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   VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601   

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VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601 (https://dejure.org/2016,37668)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601 (https://dejure.org/2016,37668)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - AN 2 K 15.02601 (https://dejure.org/2016,37668)
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  • VG Bayreuth, 27.07.2015 - B 3 K 14.383

    Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Obliegenheit zu unverzüglichem Handeln;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
    Ändert ein Lehramtsstudent - wie hier - seine Hauptfächer, liegt somit ein Fachrichtungswechsel vor (vgl. OVG MV, B.v. 12.8.2014 - 1 O 50/14 - juris Rn. 5 ff.; VG Bayreuth, U.v. 27.7.2015 - B 3 K 14.383 - juris Rn. 27; Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 47.4; Tz. 7.3.5a BAföGVwV).

    Auf eine etwaige Unkenntnis der förderungsrechtlichen Folgen seines Verhaltens kann sich der Kläger nicht berufen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 27.7.2015 - B 3 K 14.383 - juris Rn. 41).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2014 - 1 O 50/14

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Fachrichtungswechsel bei

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
    Ändert ein Lehramtsstudent - wie hier - seine Hauptfächer, liegt somit ein Fachrichtungswechsel vor (vgl. OVG MV, B.v. 12.8.2014 - 1 O 50/14 - juris Rn. 5 ff.; VG Bayreuth, U.v. 27.7.2015 - B 3 K 14.383 - juris Rn. 27; Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 47.4; Tz. 7.3.5a BAföGVwV).

    Voraussetzung für die Annahme einer bloßen Schwerpunktverlagerung ist, dass mit ihr keine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis zum berufsqualifizierenden Abschluss verbunden ist (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.1979 - 5 ER 243/79 - juris Rn. 3; OVG MV, B.v. 12.8.2014 - 1 O 50/14 - juris Rn. 9; VG München, B.v.13.8.2013 - M 15 E 13.3132 - juris Rn. 37).

  • VG München, 13.08.2013 - M 15 E 13.3132

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
    Voraussetzung für die Annahme einer bloßen Schwerpunktverlagerung ist, dass mit ihr keine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis zum berufsqualifizierenden Abschluss verbunden ist (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.1979 - 5 ER 243/79 - juris Rn. 3; OVG MV, B.v. 12.8.2014 - 1 O 50/14 - juris Rn. 9; VG München, B.v.13.8.2013 - M 15 E 13.3132 - juris Rn. 37).

    Unabhängig davon wird für die Anerkennung eines nicht förderungsschädlichen "Parkstudiums" verlangt, dass der Auszubildende die bisherige Ausbildung für den Fall der Nichtzulassung zum Wunschstudium auch berufsqualifizierend abschließen wollte (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 - juris; VG München, B.v. 13.8.2013 - M 15 E 13.3132 - juris Rn. 45; Tz. 7.3.12d BAföGVwV).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
    Ein unabweisbarer Grund ist anzunehmen, wenn Umstände eintreten, die die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs objektiv oder subjektiv unmöglich machen (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 5 C 6/03, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
    Unabhängig davon wird für die Anerkennung eines nicht förderungsschädlichen "Parkstudiums" verlangt, dass der Auszubildende die bisherige Ausbildung für den Fall der Nichtzulassung zum Wunschstudium auch berufsqualifizierend abschließen wollte (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 - juris; VG München, B.v. 13.8.2013 - M 15 E 13.3132 - juris Rn. 45; Tz. 7.3.12d BAföGVwV).
  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 12 CE 11.2829

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
    Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil und unter Berücksichtigung aller im Rahmen des BAföG erheblichen Umstände und der beiderseitigen die Förderung berührenden Interessen nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwG, U.v. 12.2.1976 - 5 C 86/74 - juris; BayVGH, B.v. 13.3.2012 - 12 CE 11.2829 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79
    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
    Voraussetzung für die Annahme einer bloßen Schwerpunktverlagerung ist, dass mit ihr keine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis zum berufsqualifizierenden Abschluss verbunden ist (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.1979 - 5 ER 243/79 - juris Rn. 3; OVG MV, B.v. 12.8.2014 - 1 O 50/14 - juris Rn. 9; VG München, B.v.13.8.2013 - M 15 E 13.3132 - juris Rn. 37).
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